Konservierungsstoffe
Konservierungsstoffe
Auf vielen Futtermittelverpackungen findest du den Begriff „Konservierungsstoffe“. Manche Tierhalter sind unsicher, welche Aufgabe sie erfüllen und ob sie grundsätzlich notwendig sind. In diesem Artikel erfährst du, was Konservierungsstoffe sind, warum sie eingesetzt werden und wie sie gekennzeichnet werden.
🕒 Lesedauer: ca. 3,5 Minuten
📅 Letzte Aktualisierung: 27.07.2026
💡 Kurz erklärt
Konservierungsstoffe gehören zu den technologischen Zusatzstoffen. Sie können dazu beitragen, ein Futtermittel vor dem Verderb durch Mikroorganismen wie Bakterien, Hefen oder Schimmel zu schützen und die Haltbarkeit entsprechend ihrer Zulassung zu unterstützen.
Warum ist die Unterscheidung wichtig?
Viele Tierhalter verbinden Konservierungsstoffe automatisch mit künstlichen oder unerwünschten Inhaltsstoffen. Tatsächlich erfüllen sie eine klar definierte technische Aufgabe: Sie helfen dabei, die Qualität und Stabilität eines Futtermittels während Lagerung und Verwendung zu erhalten. Welche Stoffe eingesetzt werden dürfen, ist gesetzlich geregelt.
Was sind Konservierungsstoffe?
Konservierungsstoffe werden einem Futtermittel zugesetzt, um das Wachstum bestimmter Mikroorganismen zu hemmen und dadurch die Haltbarkeit des Futters zu unterstützen. Besonders bei feuchteren Produkten oder nach dem Öffnen einer Verpackung können sie dazu beitragen, die Produktqualität länger zu erhalten.
Nicht jedes Futtermittel benötigt Konservierungsstoffe. Viele Produkte erreichen ihre Haltbarkeit bereits durch Herstellungsverfahren, einen geringen Wassergehalt oder geeignete Verpackungen. Werden Konservierungsstoffe eingesetzt, müssen sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und entsprechend gekennzeichnet werden.
Gesetzlicher Hintergrund
Konservierungsstoffe gehören zur Funktionsgruppe der technologischen Zusatzstoffe und sind in der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 geregelt. Nur zugelassene Stoffe dürfen entsprechend ihrer Zulassung verwendet werden.
Woran erkennst du Konservierungsstoffe?
Konservierungsstoffe findest du im Abschnitt „Zusatzstoffe“ der Futtermittelkennzeichnung. Dort werden sie unter ihrer Funktionsgruppe oder mit ihrer jeweiligen Bezeichnung aufgeführt.
🧪 Kaliumsorbat
- häufig eingesetzter Konservierungsstoff in feuchten Ergänzungsfuttermitteln, Pasten und flüssigen Produkten
🧪 Sorbinsäure
- unterstützt die Haltbarkeit und wird häufig zusammen mit Sorbaten eingesetzt
🧪 Propionsäure und ihre Salze
- kommen insbesondere bei bestimmten Trockenfuttermitteln oder Futtermittelrohstoffen zur Unterstützung der Lagerstabilität zum Einsatz
Wichtige Merkmale
- gehören zu den technologischen Zusatzstoffen
- unterstützen die Haltbarkeit von Futtermitteln
- schützen vor unerwünschtem mikrobiellen Verderb
- unterliegen einer gesetzlichen Zulassung
- müssen entsprechend gekennzeichnet werden
MEDIPET-Tipp
Konservierungsstoffe sollten immer im Zusammenhang mit dem gesamten Futtermittel betrachtet werden. Viele hochwertige Futtermittel kommen ohne zugesetzte Konservierungsstoffe aus, während andere Produkte aufgrund ihrer Rezeptur oder ihres Feuchtigkeitsgehalts zugelassene Konservierungsstoffe enthalten können.
Wusstest du schon?
Auch ein Futtermittel ohne zugesetzte Konservierungsstoffe ist nicht unbegrenzt haltbar. Faktoren wie Feuchtigkeit, Sauerstoff, Licht und Temperatur beeinflussen die Lagerfähigkeit erheblich.
Das Wichtigste in Kürze
- Konservierungsstoffe gehören zu den technologischen Zusatzstoffen.
- Sie können die Haltbarkeit eines Futtermittels unterstützen.
- Nicht jedes Futtermittel enthält Konservierungsstoffe.
- Ihre Verwendung ist europaweit gesetzlich geregelt.
- Zugelassene Konservierungsstoffe müssen gekennzeichnet werden.
Häufig gestellte Fragen
Konservierungsstoffe sind technologische Zusatzstoffe, die dazu beitragen können, Futtermittel vor mikrobiellem Verderb zu schützen.
Nein. Viele Futtermittel erreichen ihre Haltbarkeit auch ohne zugesetzte Konservierungsstoffe.
📘 Technologische Zusatzstoffe
📘 Antioxidationsmittel
📘 Zusatzstoffe
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung
- Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln
- Europäische Kommission – Futtermittelrecht