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Zootechnische Zusatzstoffe

Darstellung sensorischer Zusatzstoffe für Hunde- und Katzenfutter mit Trockenfutter, natürlichen Aromastoffen, Kräutern, Pflanzenextrakten und weiteren Zutaten zur Veranschaulichung von Geruch, Geschmack und Aussehen auf einem hellen Untergrund.

Zootechnische Zusatzstoffe

Neben technologischen, sensorischen und ernährungsphysiologischen Zusatzstoffen gibt es noch eine weitere Gruppe: zootechnische Zusatzstoffe. Sie kommen nur für bestimmte Tierarten und Anwendungsbereiche infrage und unterliegen besonders strengen Zulassungsvorschriften. In diesem Artikel erfährst du, was zootechnische Zusatzstoffe sind und welche Aufgaben sie erfüllen.

🕒 Lesedauer: ca. 4 Minuten

📅 Letzte Aktualisierung: 27.07.2026

💡 Kurz erklärt


Zootechnische Zusatzstoffe sind zugelassene Futtermittelzusatzstoffe, die bestimmte ernährungsbezogene oder leistungsbezogene Eigenschaften bei Tieren unterstützen können. Sie dürfen ausschließlich im Rahmen ihrer jeweiligen EU-Zulassung eingesetzt werden.


Warum ist die Unterscheidung wichtig?

Zootechnische Zusatzstoffe unterscheiden sich deutlich von Vitaminen, Mineralstoffen oder technologischen Zusatzstoffen. Sie erfüllen spezielle Funktionen und dürfen nur für genau definierte Tierarten, Einsatzgebiete und Dosierungen verwendet werden. Deshalb unterliegen sie besonders strengen gesetzlichen Anforderungen.


Was sind zootechnische Zusatzstoffe?

Zootechnische Zusatzstoffe werden Futtermitteln zugesetzt, um bestimmte ernährungsbezogene Eigenschaften zu unterstützen. Sie kommen nicht in jedem Futtermittel vor und spielen insbesondere bei speziellen Rezepturen oder für bestimmte Tierarten eine Rolle.

Welche Stoffe verwendet werden dürfen, entscheidet die Europäische Union im Rahmen eines umfangreichen Zulassungsverfahrens. Jeder zugelassene Stoff besitzt einen genau festgelegten Verwendungszweck und darf nur entsprechend dieser Zulassung eingesetzt werden.


Gesetzlicher Hintergrund

Zootechnische Zusatzstoffe gehören zu den Futtermittelzusatzstoffen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003. Vor einer Zulassung werden sie wissenschaftlich bewertet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft unter anderem Sicherheit und Wirksamkeit.


Woran erkennst du zootechnische Zusatzstoffe?

Wenn ein Futtermittel zootechnische Zusatzstoffe enthält, werden diese im Abschnitt „Zusatzstoffe“ entsprechend den gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften aufgeführt.


Typische Beispiele

🦠 Darmflorastabilisatoren

  • können zur Stabilisierung der Darmflora beitragen, sofern sie für diese Funktion zugelassen sind

🧪 Weitere zugelassene Stoffe

  • je nach Tierart und Zulassung für spezielle ernährungsbezogene Funktionen vorgesehen


Wichtige Merkmale

  • gesetzlich geregelte Zusatzstoffgruppe
  • nur zugelassene Stoffe dürfen verwendet werden
  • Einsatz ausschließlich entsprechend der Zulassung
  • wissenschaftlich bewertet
  • transparente Kennzeichnung


Kategorie

Zusatzstoffe

Geeignet für

Hund & Katze

Typische Stoffe

Spezielle zootechnische Funktionen

Verwandte Begriffe

Zusatzstoffe · Technologische Zusatzstoffe · Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe

MEDIPET-Tipp


Zootechnische Zusatzstoffe sind eine besonders streng regulierte Gruppe von Futtermittelzusatzstoffen. Ob ein Stoff verwendet werden darf, richtet sich immer nach seiner jeweiligen EU-Zulassung und dem vorgesehenen Einsatzbereich.


Wusstest du schon?


Jeder zootechnische Zusatzstoff wird vor seiner Zulassung wissenschaftlich bewertet. Dabei werden unter anderem Sicherheit, vorgesehener Verwendungszweck und Wirksamkeit geprüft.


Das Wichtigste in Kürze

  • Zootechnische Zusatzstoffe gehören zu den Futtermittelzusatzstoffen.
  • Sie dürfen nur nach ihrer jeweiligen EU-Zulassung verwendet werden.
  • Sie erfüllen spezielle zootechnische Funktionen.
  • Jeder Stoff wird wissenschaftlich bewertet.
  • Die Kennzeichnung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.


Häufig gestellte Fragen

Zootechnische Zusatzstoffe sind zugelassene Futtermittelzusatzstoffe mit speziellen zootechnischen Funktionen.

Ja. Sie unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003.

Ja. Vor einer Zulassung erfolgt eine wissenschaftliche Bewertung.

Im Abschnitt „Zusatzstoffe“ auf der Futtermittelkennzeichnung.
Nein. Sie werden nur eingesetzt, wenn dies entsprechend der jeweiligen Zulassung vorgesehen ist.
Die wissenschaftliche Bewertung erfolgt im Zulassungsverfahren unter Beteiligung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Verwandte Themen


📘 Technologische Zusatzstoffe

📘 Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe

📘  Zusatzstoffe

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Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung
  • Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln
  • Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)



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